Als Ansprechpartner stehe ich Ihnen in Landshut zur Verfügung! Egal, worum sich Ihr Anliegen genau dreht – zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren, ich berate und verteidige Sie mit großem persönlichen Engagement und setze Ihr gutes Recht für Sie durch! Die Türen meiner Kanzlei stehen Ihnen offen!
Von den Ermittlungen bis zur Hauptverhandlung: Als Rechtsanwalt setze ich mich im Strafrecht für Sie ein und stehe Ihnen zur Seite, wenn Sie mit dem Vorwurf einer Straftat konfrontiert werden. Im besten Fall kommt es gar nicht erst zu einer Hauptverhandlung und der Fall kann schon im Ermittlungsstadium ad acta gelegt werden. Mithilfe der Akteneinsicht ist es mir möglich, mich über den aktuellen Stand der Ermittlungen gegen Sie auf dem Laufenden zu halten, sodass ich Sie für den Fall, dass eine Hauptverhandlung nicht abzuwenden ist, angemessen vertreten und verteidigen kann. Meine Schwerpunkte umfassen u. a. das Jugendstrafrecht, Diebstahl und Raub, Körperverletzung oder Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz.
Im Falle einer Trennung oder Scheidung stehe ich Ihnen mit meinem kompetenten Fachwissen zur Seite. Ich informiere Sie über den Trennungsunterhalt sowie nachehelichen Unterhalt auf und unterstütze Sie bei der Regelung des Umgangsrechts. Darüber hinaus vertrete ich Ihre Rechte im Scheidungsverfahren und beantworte Rechtsfragen zum Versorgungsausgleich. Um langwierige Prozesse zu vermeiden, biete ich die Erstellung einer Scheidungsfolgenvereinbarung an und setze mich für außergerichtliche Lösungen ein.
Bestehen Probleme, die sich aus Ihrem Behandlungsvertrag ergeben, bin ich Ihr Ansprechpartner im Arzthaftungsrecht. Dies können Diagnosefehler, Fehler bei der Aufklärung oder Dokumentationsfehler sein. Ich berate Sie bzgl. Schadensersatz sowie Schmerzensgeldansprüchen.
Wenn Sie Opfer einer Straftat geworden sind, stehe ich Ihnen als kompetenter Ansprechpartner zur Seite und vertrete Sie, wenn Sie im Adhäsionsverfahren Ansprüche auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld geltend machen möchten. Ich beantworte Ihre Fragen zum Täter-Opfer-Ausgleich und stehe Ihnen als Vertreter der Nebenklage zur Verfügung.
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