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AGBs

Allgemeine Nutzungsbedingungen für die Nutzung der Seite erleben.landshut.de

§ 1 Allgemeine Regelungen
(1) Die Stadt Landshut, Altstadt 315, 84028, Landshut, (nachfolgend „Plattformbetreiber“), bietet Unternehmen (nachfolgend „Nutzer“) die Möglichkeit, die Plattform erleben.landshut.de (nachfolgend: „Plattform“) gemäß den Vorgaben dieser Nutzungsbedingungen dauerhaft zu nutzen.
(2) Diese Nutzungsbedingungen enthalten abschließend die zwischen dem Plattformbetreiber und dem Nutzer geltenden Bedingungen für die vom Plattformbetreiber angebotenen Leistungen. Von diesen Nutzungsbedingungen abweichende Regelungen gelten nur dann, wenn diese vom Plattformbetreiber schriftlich bestätigt werden. Der Nutzer erkennt diese Nutzungsbedingungen als maßgeblich an.
(3) Künftige Änderungen dieser Nutzungsbedingungen werden dem Nutzer vom Plattformbetreiberschriftlich per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Nutzer solchen Änderungen nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als vereinbart.

§ 2 Leistungen des Plattformbetreibers
Die Leistungen des Plattformbetreibers bestehen in:
(1) Bereithaltung der Nutzungsmöglichkeiten der Plattform nach Zulassung des Nutzers gem. §3;
(2) Erstpflege der Unternehmensdaten der Nutzer;
(3) Darstellung der Unternehmensdaten auf der Plattform;
(4) Darstellung von Direktlinks auf die Unternehmenswebsites der Nutzer, sowie derer Social-Media-Kanäle
(5) Bereithalten der Möglichkeit, Veranstaltungen sowie Newsbeiträge darzustellen
(6) Der Plattformbetreiber schuldet im Jahresmittel eine Verfügbarkeit der Plattform für die vereinbarten Leistungen von 98,00 %. Dies schließt erforderliche Wartungsarbeiten ein. Eine Unterbrechung darf nicht länger als für 48 Stunden fortbestehen.
(7) Die Vertragsparteien sind sich einig, dass der Plattformbetreiber berechtigt ist, die Bereitstellung der Plattform mit einer Frist von 4 Wochen einzustellen.

§ 3 Zulassung und Zugang zur Plattform
(1) Voraussetzung für die Nutzung der Plattform ist die Zulassung durch den Plattformbetreiber. Ein Anspruch auf Zulassung oder Nutzung der Plattform besteht nicht.
(2) Der Nutzer hat dem Plattformbetreiber zum Zwecke der Zulassung den Unternehmensnamen und eine gültige E-Mail-Adresse zu übermitteln. Die Zulassung durch den Plattformbetreiber erfolgt per E-Mail.
(3) Nach erfolgter Zulassung vergibt der Nutzer ein individuelles Passwort, mit dem er sich in Verbindung mit der angegebenen E-Mail-Adresse bei der Plattform anmelden kann.
(4) Der Nutzer steht dafür ein, dass die von ihm, insbesondere im Rahmen seines Antrages auf Zulassung gegenüber dem Plattformbetreiber und anderen Nutzern gemachten Angaben wahr und vollständig sind.
(5) Der Plattformbetreiber ist berechtigt, einem Nutzer die Zulassung zu entziehen oder den Zugang zu sperren, falls ein hinreichender Verdacht besteht, dass er gegen diese Nutzungsbedingungen verstoßen hat. Der Nutzer kann diese Maßnahmen abwenden, wenn er den Verdacht durch Vorlage geeigneter Nachweise auf eigene Kosten ausräumt.
(6) Alle Logins sind individualisiert und dürfen nur vom jeweils berechtigten Nutzer verwendet werden. Der Nutzer ist verpflichtet, Login und Passwort geheim zu halten und vor dem unberechtigten Zugriff Dritter zu schützen. . Bei Verdacht des Missbrauchs durch einen Dritten wird der Nutzer den Plattformbetreiber hierüber unverzüglich informieren. Sobald der Plattformbetreiber von der unberechtigten Nutzung Kenntnis erlangt, wird der Plattformbetreiber den Zugang des unberechtigten Nutzers sperren.

§ 4 Pflichten der Nutzer
(1) Die Nutzer dürfen Inhalte auf der Plattform nicht veröffentlichen, wenn diese gegen gesetzliche Vorschriften, behördliche Anordnungen oder gegen die guten Sitten verstoßen würden. Der Plattformbetreiber ist berechtigt, eine solche Inhalte unverzüglich von der Plattform zu entfernen.
(2) Mit der Zulassung gem. § 3 übernimmt der Nutzer gegenüber dem Plattformbetreiber und allen anderen Nutzern die Gewähr, dass bezüglich der von ihm übertragenen Daten die datenschutzrechtlichen Erfordernisse durch den Nutzer eingehalten werden, und stellt dem Plattformbetreiber von jeglichen Ansprüchen, frei. Insbesondere muss der Nutzer die für ihn auf der Plattform handelnden Personen (insbesondere Mitarbeiter) über die dabei erforderlichen Datenverarbeitungsprozesse durch den Plattformbetreiber informieren und die gegebenenfalls notwendige Einwilligung dieser handelnden Personen einholen, bevor deren personenbezogene oder auf sonstige Weise in die Plattform eingestellt werden.

§ 5 Haftung des Plattformbetreibers
(1) Der Plattformbetreiber haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit uneingeschränkt, für leichte Fahrlässigkeit jedoch nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Die Haftung bei Verletzung einer solchen vertragswesentlichen Pflicht ist auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen der Plattformbetreiber bei Vertragsabschluss aufgrund der zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen musste.
(2) Für vom Plattformbetreiber nicht verschuldete Störungen innerhalb des Leitungsnetzes übernimmt dieser keine Haftung. Derartige Störungen sind auch nicht auf die Zusicherung des § 2 Abs. 6 anzurechnen.
(3) Für den Verlust von Daten haftet der Plattformbetreiber nach Maßgabe der vorstehenden Absätze nur dann, wenn ein solcher Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen seitens des Nutzers nicht vermeidbar gewesen wäre.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten sinngemäß auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen des Plattformbetreibers.
(5) Soweit über die Plattform eine Möglichkeit der Weiterleitung auf Datenbanken, Websites, Dienste etc. Dritter, z.B. durch die Einstellung von Links oder Hyperlinks gegeben ist, haftet der Plattformbetreiber weder für Zugänglichkeit, Bestand oder Sicherheit dieser Datenbanken oder Dienste, noch für den Inhalt derselben. Insbesondere haftet der Plattformbetreiber nicht für deren Rechtmäßigkeit, inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität, etc.

§ 6 Fremde Inhalte
(1) Den Nutzern ist es untersagt, Inhalte (z.B. durch Uploads, Links oder Frames) auf der Plattform einzustellen, die gegen gesetzliche Vorschriften, behördliche Anordnungen oder gegen die guten Sitten verstoßen. Ferner ist es ihnen untersagt, Inhalte einzustellen, die Rechte, insbesondere Urheber-, Persönlichkeits- oder Markenrechte Dritter verletzen.
(2) Der Plattformbetreiber macht sich fremde Inhalte unter keinen Umständen zu Eigen. Eine redaktionelle Kontrolle der vom Nutzer eingestellten Inhalte erfolgt nicht. Der Nutzer garantiert dem Plattformbetreiber und den übrigen Nutzern der Plattform, dass die von ihm in die Plattform eingestellten Inhalte keine Rechte Dritter, insbesondere keine Urheberrechte, Marken, Patente andere Schutzrechte oder Betriebsgeheimnisse verletzen.
(3) Der Plattformbetreiber behält sich vor, fremde Inhalte zu sperren, wenn diese nach den geltenden Gesetzen strafbar sind oder erkennbar zur Vorbereitung strafbarer Handlungen dienen.
(4) Der Nutzer wird des Plattformbetreibers von sämtlichen Ansprüchen freistellen, die Dritte gegen den Plattformbetreiber wegen der Verletzung ihrer Rechte oder wegen Rechtsverstößen aufgrund der vom Nutzer eingestellten Angebote und/oder Inhalte geltend machen, sofern der Nutzer diese zu vertreten hat. Der Nutzer übernimmt diesbezüglich auch die Kosten der Rechtsverteidigung des Plattformbetreibers einschließlich sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten.

§ 7 Sonstige Pflichten des Nutzers
(1) Der Nutzer ist verpflichtet,
(a) die erforderlichen Datensicherungsvorkehrungen während der Nutzung der Plattform durch den Nutzer einzurichten und aufrechtzuerhalten. Dies bezieht sich im Wesentlichen auf den sorgfältigen und gewissenhaften Umgang mit Logins und Passwörtern;
(b) in seinem Bereich eintretende technische Änderungen den Plattformbetreiber umgehend mitzuteilen, wenn sie geeignet sind, die Leistungserbringung oder die Sicherheit der Plattform des Plattformbetreibers zu beeinträchtigen;
(2) Der Nutzer verpflichtet sich, alle Maßnahmen zu unterlassen, welche die Funktionsweise der Plattform gefährden oder stören.

§ 8 Datenverarbeitung und Einhaltung Vertraulichkeit durch den Plattformbetreiber; Geheimnisschutz
(1) Die Server des Plattformbetreibers sind dem Stand der Technik entsprechend, insbesondere durch Firewalls, gesichert. dem Nutzer ist jedoch bekannt, dass für alle Teilnehmer die Gefahr besteht, dass übermittelte Daten im Übertragungsweg ausgelesen werden können. Dies gilt nicht nur für den Austausch von Informationen über E-Mail, die das System verlassen, sondern auch für alle sonstigen Übertragungen von Daten. Die Vertraulichkeit der im Rahmen der Nutzung der Plattform übermittelten Daten kann daher nicht gewährleistet werden.
(2) Der Nutzer willigt darin ein, dass der Plattformbetreiber Informationen und nicht personenbezogene Daten der Nutzer zum Zwecke der Zurverfügungstellung der Plattform in anonymisierter Form speichert, nutzen darf.
(3) Der Plattformbetreiber ist berechtigt, während der Laufzeit dieses Vertrages die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung vom Nutzer erhaltenen personenbezogenen Daten zu bearbeiten und zu speichern. Im Einzelnen willigt der Nutzer darin ein, dass der Plattformbetreiber:
(a) die vom Nutzer im Rahmen des Zulassungsantrags gemachten Angaben zu Unternehmensdaten und entsprechende vom Nutzer mitgeteilte Aktualisierungen speichert und bearbeitet;
(b) die vom Nutzer im Zusammenhang mit der Firmenpräsentation auf der Plattform eingepflegten Daten speichert;
(4) Im Übrigen wird auf die Datenschutzerklärung des Plattformbetreibers unter https://www.landshut.de/ verwiesen.

§ 9 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist Landshut. Der Plattformbetreiber ist daneben berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Nutzers zu klagen.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden und/oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch die Wirksamkeit der Nutzungsbedingungen im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine solche Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.

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