Vermittlung von und der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluß von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume und Wohnräume, Darlehen sowie den Erwerb von Investmentfondsanteilen, Anteilen an Kapital- oder Kommanditgesellschaften und sonstigen öffentlich angebotenen Vermögensanlagen und die damit zusammenhängenden Beratungen. Unter die Vorschriften des Kreditwesengesetzes fallende Tätigkeiten werden nicht durchgeführt.