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Dieckmann – Rechtsanwaltskanzlei – Insolvenzverwaltung

Das Insolvenzverfahren ist ein Gläubigerverfahren und dient zur bestmöglichen Befriedigung der Insolvenzgläubiger. Diese zu erreichen ist unser Ziel. Wir setzen auf schnelle, wirtschaftliche Lösungen, um bestmögliche Quotenergebnisse zu erreichen. Führt dieser Weg über eine auch längere Betriebsfortführung des betroffenen Unternehmens dann beschreiten wir diesen. Ist die schnelle Liquidation der Unternehmung für eine optimale Befriedigung der Gläubiger notwendig, scheuen wir uns nicht diese durchzuführen.

Wir sind aufgrund unserer langjährigen Erfahrung in der Lage den besten Weg zu erkennen.

Die Sanierung von Unternehmen ist in Schutzschirmverfahren unser vorrangiges Ziel. Wir sind in der Lage Schwachstellen im Unternehmen schnell zu erkennen, die erhaltenswerten Unternehmensteile zu identifizieren und Ressourcen zu heben. Hierbei gehen wir weit über bloße Kosteneinsparungsmodelle im Personalbereich hinaus. Gutes und qualifiziertes Personal ist das wichtigste Gut jeder Unternehmung.

Unser Handeln erfolgt mit Augenmaß und zielgerichtet unter Einbindung der widerstreitenden Interessen, wobei wir auch, wenn notwendig, konfliktbereit sind.

Wirtschaftliches Handeln und ebensolche Lösungen stehen jedoch im Vordergrund.

Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag:
08:00 - 17:00
Freitag:
08:00 - 15:00

Dieckmann – Rechtsanwaltskanzlei – Insolvenzverwaltung

T:+49 871 965727 0

M:info@anwaltskanzlei-dieckmann.de

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