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Parkmöglichkeiten

Parken in Landshut auf der Grieserwiese mit über 2000 Parkplätzen. Foto: Stadt Landshut

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Parken und Aufladen

In der historischen Landshuter Innenstadt finden Sie gute, aber begrenzte Parkmöglichkeiten. So empfiehlt es sich, den Großparkplatz auf der Grieserwiese anzufahren. Von dort sind es zu Fuß entlang der schönen Isar lediglich fünf Minuten in die Altstadt. Gehen Sie stattdessen über den Grätzberg, so öffnet sich beim Betreten des Dreifaltigkeitsplatzes ein spektakulärer Blick auf die Martinskirche.

Sie in Landshut können mit der Easy Park– sowie der Parkster-App bargeldlos Parkgebühren begleichen.

Minuten-genaue Angaben über freie Parkplätze in städtischen Parkhäusern, die am Parkleitsystem angebunden sind, finden Sie hier:

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Weitere Informationen

Hinweise zum kostenfreies Parken für Elektroautos in Bayern finden Sie weiter unten auf der Seite.

Parkmöglichkeiten sowie Kurzzeitparkzonen in der Nähe zur Landshuter Altstadt

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Kostenfreies Parken für Elektroautos in Bayern

Elektrisch betriebene Fahrzeuge im Sinne von § 2 Nr. 1 des Elektromobilitätsgesetz, welche mit einem E-Kennzeichen ausgestattet sind, dürfen auf allen öffentlichen Parkplätzen im Stadtgebiet bis zu drei Stunden kostenlos parken. Die Regelung gilt nicht für Privatflächen oder Parkhäuser.

E-Fahrzeuge, die von der Regelung Gebrauch machen möchten, müssen eine auf den Parkbeginn eingestellte Parkscheibe gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe auslegen.

Sollte auf dem jeweiligen Parkplatz eine Höchstparkdauer unter drei Stunden gelten, ist diese zu beachten und darf nicht überschritten werden.

Was ist zu beachten?
Zu beachten ist trotz der bayernweiten Änderung, dass die zulässige Höchstparkdauer eines öffentlichen Parkplatzes dadurch nicht außer Kraft gesetzt wird und weniger als drei Stunden betragen kann. Parkt man beispielsweise in der Neustadt, darf man dort somit trotz grundlegender Gebührenbefreiung nicht länger als eine Stunde stehen.

Im Ausland zugelassene Fahrzeuge
Auch im Ausland zugelassene E-Autos profitieren von dieser Vergünstigung, sofern ihre Elektro-Mobilität eindeutig durch eine offizielle E-Plakette erkennbar ist. Erhältlich ist die E-Plakette in den Zulassungsbehörden oder teilweise bei TÜV-Stationen mit einem Nachweis über die ausländischen Fahrzeugpapiere, dass es sich um ein E-Fahrzeug handelt (ggf. mit Übersetzung).

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