Grundsätzlich befassen wir uns mit sämtlichen Rechtsgebieten im Bereich des Zivil- und Strafrechts – besondere Akzente werden jedoch in den Bereichen Leasingrecht, Markenrecht, Patentrecht, Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, IT-Recht, Medienrecht und Internetrecht gesetzt. Dabei können wir Sie vor allen deutschen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten, am Bundespatentgericht und selbstverständlich auch außergerichtlich vertreten.
Selbstverständlich können Sie uns auch mit Tätigkeiten in nahezu jedem anderen Rechtsgebiet beauftragen; sollte sich im Zuge der Bearbeitung des Mandates herausstellen, dass ein auf ein besonderes Fachgebiet spezialisierter Rechtsanwalt beauftragt oder beigezogen werden muss, sind wir Ihnen gerne behilflich, einen entsprechenden Kontakt herzustellen.
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