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21.05.2024

„Public Viewing“ zur Fußball-EM

Die Stadtverwaltung bittet um schriftliche Anzeige der geplanten Übertragungen.

„Public Viewing“ zur Fußball-EM

Die Fernsehübertragungen der vom 14. Juni bis zum 14. Juli stattfindenden Fußball-Europameisterschaft der Männer 2024 sind zum Teil erst nach 22 Uhr und damit nach Beginn der Nachtruhe beendet. Deshalb müssen für das Public Viewing im öffentlichen Bereich Regelungen für die Zeiten nach 22 Uhr getroffen werden. Dazu hat die Bundesregierung auch zur diesjährigen Fußball-Europameisterschaft eine Verordnung erlassen, die die rechtlichen Rahmenbedingungen liefert, unter denen die Stadt Landshut Ausnahmen zum Lärmschutz zulassen kann. Diese ermöglichen unter anderem Public-Viewing-Veranstaltungen nach 22 Uhr.

Trotz der erweiterten rechtlichen Möglichkeiten ist in jedem Einzelfall zwischen dem Schutz der Nachtruhe der Nachbarschaft und dem öffentlichen Interesse an den Übertragungen abzuwägen. Aus diesem Grund bittet die Stadt Landshut darum, alle geplanten „Public Viewings“ in Form einer schriftlichen Anzeige mitzuteilen. Einen entsprechenden Vordruck gibt es unter www.landshut.de/antraege im Unterpunkt „Umwelt“ zu finden. Die Anzeige ist bis 7. Juni an das Amt für Umwelt-, Klima- und Naturschutz zu richten und entweder per E-Mail an umweltschutz@landshut.de oder per Post an Stadt Landshut, Amt für Umwelt-, Klima- & Naturschutz, Luitpoldstraße 29a, 84034 Landshut, zu übermitteln.

Wichtiger Hinweis: Sollte die Übertragung in einem Gaststättenfreibetrieb (beispielsweise einem Biergarten) stattfinden, weist die Stadtverwaltung darauf hin, dass das Fernsehgerät innerhalb dieser Fläche aufzustellen ist. Weitere Tische und Stühle und eine damit verbundene Erweiterung der Freibewirtungsfläche sind nicht erlaubt.

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