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25.03.2024

Wissenswertes rund um Ostern

Wochenmarkt, WEZ und „Stille Tage“: An den Osterfeiertagen gilt es einige Änderungen zu beachten

Wissenswertes rund um Ostern

Das Osterwochenende naht.

„Stille Tage“ an Ostern

Das Osterwochenende naht und damit auch eine Reihe so genannter stiller Tage, an denen besondere Regeln gelten. So weist das Ordnungsamt alle Betreiber von Gaststätten, Restaurants, Bistros, Diskotheken, Pubs, Bars und sonstigen Gewerben mit öffentlichen Veranstaltungen darauf hin, dass an diesen Tagen folgende Einschränkungen gelten: Am Gründonnerstag, 28. März, von 2 bis 24 Uhr, und am Karsamstag, 30. März, von 0 bis 24 Uhr, sind Tanz und Unterhaltungsmusik verboten. Erlaubt ist lediglich leise Hintergrundmusik, die dem ernsten Charakter des Tages entspricht. Am Karfreitag, 29. März, gilt von 0 bis 24 Uhr ein absolutes Verbot von Tanz, Musik und Sportveranstaltungen.

Andere Vergnügungsstätten, wie beispielsweise Spielhallen und Wettannahmestellen, dürfen an den genannten Tagen gar nicht geöffnet sein. An allen drei Tagen dürfen auch in Gaststätten keine Spielgeräte betrieben werden. Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass ein Verstoß gegen die Verbote mit einem Bußgeld bis zu 10.000 Euro geahndet werden kann.

WEZ und Deponie am Karsamstag geschlossen

Das Wertstoff- und Entsorgungszentrum (WEZ) der Stadt Landshut ist am Karsamstag, 30. März, geschlossen. Somit ist an diesem Tag keine Anlieferung von Sperrabfall, Wertstoffen und Problemabfall möglich. Ab Dienstag, 2. April, steht das WEZ wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten von 9 bis 12 Uhr sowie von 13 bis 17.45 Uhr zur Verfügung. Infos gibt es auch unter www.landshut.de/wez. Ebenfalls geschlossen ist die Reststoffdeponie Spitzlberg mit Altstoffsammelstelle am Karsamstag. Das teilt der Landkreis Landshut mit. Nach den Ostertagen, ab Dienstag, 2. April, ist sie wieder zu den üblichen Öffnungszeiten erreichbar:

Wochenmarkt am Gründonnerstag

Der Wochenmarkt findet wegen des Karfreitags bereits am Gründonnerstag, 28. März, statt.

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